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Dann zu einem Aussichtsplatz über das Tal des Rio Chili mit den alten Inkaterrassenfeldern die noch heute in der gleichen Weise zum Anbau genutzt werden. Eine eindrucksvolle Kulisse mit der Bergreihe gegenüber.

Weil hier ja logischerweise alle Touristengruppen hingebracht werden, gibt es Läden mit Getränken, Souvenirs, aber auch mit Produkten aus und mit Cocablättern.

Und weil es ja nun morgen hinauf geht in die wirkliche Bergregion kaufen wir uns Bonbons, Gebäck, aber auch einen Beutel mit Blättern zum Kauen.

Der Cocastrauch ist ein immergrünes Gewächs, das bis zu 5 m hoch werden kann. Als Nutzpflanze wird sie meist aber kleiner gehalten. Er wächst vor allem in den Anden auf einer Höhe von 300 bis 2.000 m über dem Meeresspiegel.

Wenn wir an Coca denken, kommt uns wahrscheinlich als erstes Coca-Cola oder die Droge Kokain in den Sinn. Doch für viele Einwohner Südamerikas, besonders die indigenen Völker, ist dieses Gewächs eine uralte Nutzpflanze, die nur wenig mit unserem westlichen Bild zu tun hat. Seit über 4.000 Jahren wird die Coca-Pflanze in Mittel- und Südamerika angebaut und gilt für viele sogar als heilig. Ursprünglich war die berauschende Wirkung des Cocas Mittel zur Aufnahme von Kontakt mit übersinnlichen Mächten. Außerdem wurde es schon von den Indianern als Schmerz heilendes Medikament genutzt. Das Kauen von Coca-Blättern ist in den Anden sowie im Tiefland des Gran Chaco seit Jahrhunderten verbreitet. Die Blätter werden als Genussmittel, aber auch als Nahrungsergänzungsmittel, für kultische und medizinische Zwecke genutzt. Sie helfen Hunger, Müdigkeit und Kälte zu verdrängen und sind sehr wirksam gegen die Höhenkrankheit, da sie die Sauerstoffaufnahme verbessern. Der Tee „Mate de Coca“ ist in Peru und anderen Andenregionen National-Getränk. In Peru und Bolivien gibt es ihn, fertig in Teebeutel abgepackt, in vielen Supermärkten. Er enthält ca. 1g getrocknete Cocablätter pro Teebeutel. Seine Wirkung ist mit der von starkem Schwarztee oder Kaffee vergleichbar, außerdem hilft er gegen Magenbeschwerden. Da die Teemischung Pflanzenteile der Coca-Pflanze enthält, unterliegt diese dem deutschen Betäubungsmittelgesetz, weshalb allein der Besitz oder die Einfuhr solcher Teebeutel strafbar ist.